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   BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85   

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BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85 (https://dejure.org/1985,1600)
BayObLG, Entscheidung vom 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85 (https://dejure.org/1985,1600)
BayObLG, Entscheidung vom 24. September 1985 - BReg. 2 Z 28/85 (https://dejure.org/1985,1600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpfändung; Anspruch; Übertragung; Grundstückseigentum; Auflassung; Sicherungshypothek; Entstehung; Eintragung; Eigentumsübergang; Mitwirkung; Pfandgläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1274, 1281, 1282, 1287; GBO §§ 13, 19, 20
    Verpfändung eines Eigentumsverschaffungsanspruchs

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 147
  • DNotZ 1986, 345
  • Rpfleger 1986, 48
  • BayObLGZ 1985, 332
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75

    Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO

    Auszug aus BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85
    Betroffen von einer Eintragung ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die vorzunehmende Eintragung rechtlich beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann (BGHZ 66, 341/345; BayObLGZ 1974, 217/220 ..).
  • BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83

    Zur Löschung des Verpfändungsvermerksbei der Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85
    der Eigentumsverschaffungsanspruch erlöschen (§ 362 Abs. 1 BGB ); mit dem Pfandgegenstand würde auch das daran begründete Pfandrecht untergehen (BayObLGZ 1983, 301/304 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85
    Betroffen von einer Eintragung ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die vorzunehmende Eintragung rechtlich beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann (BGHZ 66, 341/345; BayObLGZ 1974, 217/220 ..).
  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den

    Weil die Sicherungshypothek den Gläubiger aber nur dann schützt, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist, hielt es aber eine Bewilligung des Gläubigers zur Umschreibung des Eigentums für erforderlich, wenn der Pfandgläubiger keinen gleichwertigen Ausgleich erhalte (BayObLGZ 1985, 332; 87, 59).

    Es hat offen gelassen, ob die Bewilligung des Pfand- oder Pfändungsgläubigers entbehrlich ist, falls zugleich die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch beantragt wird (BayObLGZ 1985, 332; 1987, 59).

  • OLG Frankfurt, 29.08.1995 - 20 W 351/95

    Nachweis eines Bedingungseintritts durch Notarbestätigung

    (. In der Sache selbst hat das LG im Ausgangspunkt mit Recht ausgeführt, daß wegen der gerade im Grundbuchrecht notwendigen Klarheit der Grundsatz gilt, daß Eintragungsunterlagen -wie der Eintragungsantrag (vgl. § 16 Abs. 1 GBO ) und die Eintragungsbewilligung, auf die § 16 GBO entsprechend anzuwenden ist ( BayObLGZ 1985, 332 = Rpfleger 1986, 48 = DNotZ 1986, 345 = MittRhNotK 1986, 46 ; OLG Hamm OLGZ 1992, 398 = NJW-RR 1992, 1299 = Rpfleger 1992, 474 = MittRhNotK 1992, 149; Demharter, 21. Aufl., § 16 GBO , Rn. 15) - für das GBA nur verwertbar sind, wenn sie nicht an Bedingungen, Zeitbestimmungen oder sonstige Vorbehalte geknüpft sind, die das GBA mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mit Sicherheit prüfen kann (KG HRR 1940 Nr. 1077; OLG Oldenburg MDR 1947, 23, 24; KEHE/Ertl, § 19 GBO , Rn. 32).
  • OLG Celle, 22.08.2016 - 2 W 184/16

    Umfang der vom Vollstreckungsgläubiger zu tragenden Vollstreckungskosten; Pflicht

    Es ist insoweit eine Amtspflicht des erkennenden Gerichts (vgl. OLG Hamm RPfleger 1986, 48), den Inhalt der Beschwerdeschrift daraufhin zu überprüfen, ob die angefochtene Entscheidung ohne Vorlage an das Beschwerdegericht zu ändern ist.
  • BayObLG, 11.02.1987 - BReg. 2 Z 56/86

    Eigentumsumschreibung bei Verpfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs

    (b) "...Ist der Anspruch [des Grundstückserwerbers] auf Übertragung des Eigentums verpfändet und die Verpfändung bei der Vormerkung des Anspruchs vermerkt, so darf das Grundbuchamt den Eigentumsübergang auf den Anspruchsgläubiger nur eintragen, wenn ihm die Zustimmungserklärung des Pfandgläubigers vorliegt ... (BayObLG, DNotZ 1983, 758; BayObLGZ 1985, 332 ff. [hier: IV (473) 164 b]; [folgen Lit.-Hinw.]) .

    ... [Daher sei] jedenfalls die Bewilligung (§ 19 GBO ) des Pfandgläubigers zur Eigentumsumschreibung erforderlich, wenn nicht gleichzeitig die kraft Gesetzes (§ 1287 Satz 2 BGB ) entstehende Sicherungshypothek eingetragen werde (BayObLGZ 1985, 332 [hier: I (154) 163 d-e und IV (473) 164 b]).

  • OLG München, 07.04.2010 - 34 Wx 35/10

    Grundbuchberichtigung: Pfändung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf

    Außer der Anwartschaft kann daher auch dieser Anspruch weiterhin gepfändet werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1986, 48; Demharter aaO.).
  • BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96

    Auflassungsvormerkung und Pfändungsvermerk

    Der Anspruch kann auch noch nach der Erklärung der Auflassung gepfändet werden, solange diese nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist (BayObLGZ 1985, 332, 335 m.w.N. für die Verpfändung; Demharter Anh. zu § 26 Rn. 56; Haegele/Schöner/Stöber Rn. 1585).
  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 193/09

    Notwendigkeit einer hinreichenden Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses;

    Es ist insoweit eine Amtspflicht des erkennenden Gerichts (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1986, 48), den Inhalt der Beschwerdeschrift daraufhin zu überprüfen, ob die angefochtene Entscheidung ohne Vorlage an das Beschwerdegericht zu ändern ist.
  • BayObLG, 09.11.1995 - 2Z BR 85/95

    Übereinstimmung von Eintragungsantrag und Eintragungsbewilligung

    (. In der Sache selbst hat das LG im Ausgangspunkt mit Recht ausgeführt, daß wegen der gerade im Grundbuchrecht notwendigen Klarheit der Grundsatz gilt, daß Eintragungsunterlagen -wie der Eintragungsantrag (vgl. § 16 Abs. 1 GBO ) und die Eintragungsbewilligung, auf die § 16 GBO entsprechend anzuwenden ist ( BayObLGZ 1985, 332 = Rpfleger 1986, 48 = DNotZ 1986, 345 = MittRhNotK 1986, 46 ; OLG Hamm OLGZ 1992, 398 = NJW-RR 1992, 1299 = Rpfleger 1992, 474 = MittRhNotK 1992, 149; Demharter, 21. Aufl., § 16 GBO , Rn. 15) - für das GBA nur verwertbar sind, wenn sie nicht an Bedingungen, Zeitbestimmungen oder sonstige Vorbehalte geknüpft sind, die das GBA mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mit Sicherheit prüfen kann (KG HRR 1940 Nr. 1077; OLG Oldenburg MDR 1947, 23, 24; KEHE/Ertl, § 19 GBO , Rn. 32).
  • OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11

    Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln

    Es ist insoweit eine Amtspflicht des erkennenden Gerichts (vgl. OLG Hamm RPfleger 1986, 48), den Inhalt der Beschwerdeschrift daraufhin zu überprüfen, ob die angefochtene Entscheidung ohne Vorlage an das Beschwerdegericht zu ändern ist.
  • LG Fulda, 22.12.1987 - 2 T 206/87
    Beeinträchtigungen können infolge gutgläubigen Erwerbs Dritter gemäß § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB eintreten, wenn der Eigentümer nach seiner Eintragung über das Grundstück verfügen würde und der Erwerber des Grundstücks oder eines Rechts an dem Grundstück hinsichtlich des Bestandes der nicht eingetragenen Sicherungshypothek in gutem Glauben wäre (vgl. BayObLG, Rpfleger 1986, 48, 49; Baumbach/Hartmann § 848 Anm. 3 B c; Zöller/Stöber § 848 RdNr. 7).
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